Taxi Innsbruck - Coronavirus Regelungen ab 08. November 2021

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt, die mit 8. November 2021 in Kraft treten. 

1. Regelung Taxi

Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt

Lenker: Lenker müssen ab 15. November 2021 die Erfüllung der 3G-Regel nachweisen (geimpft, genesen, PCR 72h/Antigen 24h).

Passagiere: Mitfahrende müssen nach wie vor eine FFP2-Maske tragen

Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht für Passagiere:

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - keine Maske 6-14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.