Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt, die mit 8. November 2021 in Kraft treten.
1. Regelung Taxi
Beförderungskapazität: Vollbesetzung ist erlaubt
Lenker: Lenker müssen ab 15. November 2021 die Erfüllung der 3G-Regel nachweisen (geimpft, genesen, PCR 72h/Antigen 24h).
Passagiere: Mitfahrende müssen nach wie vor eine FFP2-Maske tragen
Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht für Passagiere:
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - keine Maske 6-14 Jahre: Statt FFP2-Maske ist auch ein MNS möglich ab 14 Jahren: FFP2-Masken notwendig Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen der FFP2-Maske oder des MNS nicht zugemutet werden kann. Diese Unzumutbarkeit bedarf aber jedenfalls einer Bestätigung eines in Österreich zugelassenen Arztes.